Inklusion
Präambel
Niemand darf aufgrund von Alter, Herkunft, Weltanschauung, Zugehörigkeit, Größe oder Form benachteiligt werden. Etwaige Unterschiede dürfen zu keiner Zeit Grund für unterschiedliche Behandlungen sein. Inklusion bedeutet für uns, niemanden zurückzulassen – Vielfalt beginnt im eigenen Haushalt. Alle Teilhabewilligen und Teilhabenichtwollende haben dasselbe Recht auf gleiche Rechte.
I. Rechtefreiheit
- Jede*r hat eine Rechte, um die eigene Meinung frei zu äußern.
- Diese Rechte ist unveräußerlich.
- Falls keine Rechte vorhanden ist, gilt ersatzweise die Linke.
- Falls auch keine Linke vorhanden ist, tritt das körperlich ähnlichste Gliedmaß in Kraft, Hauptsache die Kraft reicht aus.
II. Barrierefreiheit
- – gestrichen –
- – entfällt –
- Bäume werden nach Möglichkeit auch für Vierbeiner*innen zugänglich gemacht, die über keine eigenen Haltevorrichtungen verfügen.
- – exkludiert –
III. Nahrungsmittelfreiheit
- Das Futterwahlverfahren wird partizipativ gestaltet, auch wenn nicht alle Teilnehmer*innen an der Wahl teilnehmen können (siehe b).
- Dem Futtermittel selbst steht ein Opt-out-Verfahren zu. Dieses ist beim Büro für Ernährungsethik, Abteilung „Verwertungswiderstand“, durch Formblatt NF-172b („Antrag auf Selbstverzicht in spe“) innerhalb von 2 Sekunden nach Sichtung durch das Endverbraucher*innenwesen einzureichen. Säugetierkleinlebewesen ohne Bürozugang können hierfür Antragspat*innen benennen oder filousophische Beratung in Anspruch nehmen.
- Mit dem Ableben des Futters verfällt das Opt-out nach b).
IV. Teilnahmefreiheit
- Die Inklusion ist nicht verpflichtend für die Inkludierten.
- Inkludierte sollen jedoch die Gefühle der Inkludierenden nach Möglichkeit nicht verletzen, wenn sie Inklusionsangebote ausschlagen (siehe c).
- Jede*r aktiv Inkludierende hat das Recht, sich wahnsinnig großartig zu finden – solange dies nicht mit andauerndem Heischen nach Bewunderung durch Normalinkludierende oder Dankbarkeitserwartungen an die Inkludierten einhergeht.
- Das Recht, sich wahnsinnig zu finden verbleibt jede*r*m aktiv Inkludierenden unbesehen von den Einschränkungen in Abschnitt c.
-
Das gleiche Recht ist für Nichtinkludierende Pflicht. Ausnahmen hiervon sind
- nichtinkludierende Inkludierte (Normalisierungsgrundsatz: Zurechnungsfähigkeit zu einem Lager nicht möglich)
- alte weiße Männer (wegen normaler Unzurechnungsfähigkeit)