Schilda 2.0: Taucha
Passé: die einst so klugen Bürger von Schilda. Es übernehmen: die Genies von Taucha.
Taucha (eine Kleinstadt in Sachsen, nahe Leipzig), Anfang Mai 2025: Brandalarm! Ein Feuerwehrmann fährt mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatz. Mit Tempo 69 km/h in einer 30-Zone wird er geblitzt.
Es sollte eigentlich klar sein, dass die Feuerwehr auf dem Weg zum Brandort Sonderrechte hat und so schnell fährt, wie es eben geht. Statt, wie mit gesundem Menschenverstand zu erwarten gewesen wäre, die Überschreitung sofort zu den Akten zu legen, verhängt das Ordnungsamt einige Wochen später ein saftiges Bußgeld, dem Fahrer drohen Punkte und ein Fahrverbot. Begründung: Sonderrechte gelten nur, solange niemand gefährdet wird. 69 km/h seien dafür zu viel.
Wie schnell darf man denn fahren, ohne zu gefährden? Wirft man einen Blick auf die Straße selbst, wird es nicht klarer; Tempo 30 erschließt sich hier nicht jedem sofort. Die Stadt kann darauf nur eine indirekte Antwort geben. Es gebe so etwas wie eine Grenze. Die ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, aber administrativ offenbar sehr genau bekannt.
Das kommt bei der Feuerwehr – und nicht nur dort – erwartbar schlecht an. Und ganz wohl fühlt sich offenbar auch die Verwaltung nicht mit ihrer Entscheidung, denn zur Deeskalation wird angeboten, das Verfahren gegen eine Spende einzustellen. Eine geniale Idee? Immerhin hätte es Vorteil, dass alle recht behalten: die Verwaltung formal, der Feuerwehrmann praktisch.
Er lehnt ab. Nach 34 Jahren im ehrenamtlichen Dienst verlässt er die Feuerwehr. Der Wehrleiter tritt aus Protest ebenfalls zurück.
Anfang März 2026 bekommt der Fall breite Aufmerksamkeit. Die Posse wird bundesweit kommentiert. Hilfsorganisationen stellen vorsichtig die Frage, ob man im Einsatz künftig eher fahren oder eher nachdenken sollte. Einige Juristen halten die Sanktion für überzogen. Andere halten die Debatte für überflüssig, sofern ein Einsatz vorlag, ein ausgebildeter Fahrer unterwegs war und Sondersignale genutzt wurden. Außerdem kursieren Erzählungen über persönliche Differenzen zwischen dem Ordnungsamtsleiter und dem Betroffenen.
Die Verwaltung hält sich indes an das, was sie sicher weiß: 69 ist mehr als 30, und lässt Recht vor Gnade walten. Für alles Weitere gibt es Gerichte – irgendjemand muss die Justiz ja auslasten.
Der zweite Streich folgt sogleich
Mitte März 2026, beeindruckt vom öffentlichen Interesse, schaltet sich Tauchas Bürgermeister ein und macht das Ganze zur Chefsache. Nicht, indem er den Bürokratenstreich beendet, sondern durch einen Umbau: Der Bereich Feuerwehr wird aus dem Ordnungsamt herausgelöst und direkt dem Bürgermeister unterstellt. Man spricht von besserer Kommunikation, enger Abstimmung und direkter Ansprechbarkeit.
Das ist folgerichtig: Wenn nicht mehr klar ist, wie schnell man im Einsatz fahren darf, sollte zumindest klar sein, wer darüber entscheidet.
In Schilda hätte man vermutlich den Blitzer befördert.
In Taucha erleben wir den wahren Geniestreich: Zuständigkeit versetzen – Problem erfolgreich verlagert.
Fortsetzungen
9. Mai 2026: SPIEGEL TV hat das Thema aufgegriffen und produziert einen Beitrag unter dem Titel „Geblitzt im Feuerwehreinsatz – Schneller als das Ordnungsamt erlaubt“. Bei der Suche nach Interviewpartnern stößt das Team auf den Pressesprecher, der aber nicht sprechen will. Stattdessen scheint er lieber genau ergründen zu wollen, wer ihm da Fragen gestellt hat: Das TV-Team bemerkt, dass der Pressesprecher offenbar eine Kennzeichenabfrage des Produktionsfahrzeugs angefordert hatte: „Das könnte nach Bundesdatenschutzgesetz eine Straftat darstellen.“ Tauchas Genies bleiben sich treu.
20. Mai 2026: Der Fall bekommt eine neue Wendung. Der Richter und Feuerwehr-Fachautor Ralf Fischer zerlegt in der Deutschen Feuerwehr-Zeitung 1 die Tauchaer Rechtsauffassung in ihre Einzelteile. Die pauschale Praxis, geringere Überschreitungen stillschweigend zu akzeptieren und darüber „je nach Situation“ zu entscheiden, nennt er „willkürlich“ und „rechtswidrig“. Noch unangenehmer für Taucha ist jedoch ein anderer Punkt: Fischer verweist auf ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 1982. Dieses stehe einer normalen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Sonderrechtsfahrten entgegen. Selbst wenn man dem Feuerwehrfahrer mangelnde Sorgfalt vorwerfen wolle, käme nach Fischers Darstellung allenfalls ein wesentlich milderer Verstoß nach §35 Abs. 8 StVO infrage – ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Besonders unerquicklich dürfte für das Rathaus außerdem die Feststellung sein, dass Oberlandesgerichte von der bayerischen Entscheidung eigentlich nicht einfach abweichen dürfen. Einige Gerichte hätten sich, so Fischer süffisant, der „unangenehmen Vorlagepflicht“ lieber dadurch entzogen, dass sie entsprechende Verfahren gleich eingestellt oder die Betroffenen freigesprochen hätten.
Noch härter fällt Fischers Bewertung des Spendenangebots aus: hier sieht er einen möglichen Anfangsverdacht der „Verfolgung Unschuldiger“ oder zumindest der „versuchten Erpressung“. Eine Strafbarkeit scheide nach seiner Lesart nur dann aus, wenn man dem Bürgermeister auf diesem Gebiet „völlige Unkenntnis“ bescheinige – was wiederum erhebliche Zweifel an seiner Eignung für solche Verfahren aufwerfe.
23. Mai 2026: Dem Tauchaer Rathaus und Pressesprecher droht nun tatsächlich Ärger nach der Berichterstattung von SPIEGEL-TV wegen einer womöglich unbegründeten und somit rechtlich strittigen Kennzeichen-Halterabfrage. Der Einwand, die Abfrage sei „zur Gefahrenabwehr“ erfolgt, ist ein erneuter tauchascher Geniestreich.
Freispruch
9. Juni 2026: Das Amtsgericht Eilenburg spricht den Feuerwehrmann – wie nicht anders zu erwarten – frei, aber mit einer Überraschung: Der Richter stellt fest, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ungültig war. Das Verkehrsschild stand zwar dort, aber ohne rechtliche Grundlage. Damit schrumpft der Vorwurf von einer Überschreitung um 39 km/h auf lediglich 19 km/h zusammen. Doch selbst dabei bleibt es nicht. Das Gericht bestätigt ausdrücklich die Sonderrechte der Feuerwehr. Die konkrete Verkehrssituation (Tageslicht, trockene Fahrbahn, freie Sicht, keine gefährdeten Verkehrsteilnehmer) und ein erfahrener Fahrer sprachen hier für den Angeklagten und gegen die Logik des Ordnungsamts.
Fragt sich, was nun aus den anderen etwa 60 Bußgeldern wird, die ohne rechtliche Grundlage erhoben wurden. Wenigstens hier dürften die Genies vom Ordnungsamt keinen Rückschlag befürchten müssen: In den meisten Fällen, so wird berichtet, sei die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, also bestehe wenig Aussicht, dass Geblitzte ihr zu Unrecht bezahltes Geld zurückerhalten. Dass die Bußgelder freiwillig zurückerstattet und damit Sinn für Gerechtigkeit und Bürgernähe gezeigt wird, ist wohl nicht zu befürchten.
Immerhin kassieren die Genies von Taucha nicht nur eine schallende Ohrfeige in der Sache. Auch der Geniekreis wurde damit erfolgreich erweitert: Zum Bürgermeister, seinem Pressesprecher und dem Leiter des Ordnungsamts gesellt sich die Leitung der Verkehrsplanung. Ob die Abteilung künftig „Verkehrsschilda“ genannt wird, bleibt abzuwarten.
Quellen
- t-online.de: „Taucha: Bußgeld-Eklat um Feuerwehrmann auf Einsatzfahrt“, März 2026
- Radio Leipzig: „Mit Blaulicht geblitzt: Feuerwehrmann soll trotzdem zahlen“, März 2026 (zum Vorfall im Mai 2025)
- Radio Leipzig: „Falsche Strafe verhängt? Geblitzter Feuerwehrmann müsste deutlich weniger zahlen“, März 2026
- Taucha Kompakt: „Cliff Winkler geht sofort: Feuerwehr Taucha wählt neue Spitze“, 06.03.2026
- Taucha Kompakt: „Nach Austritt aus der Feuerwehr: Ray Lange erhebt schwere Vorwürfe“, 11.03.2026
- Taucha Kompakt: „Fall Ray Lange zieht weitere Kreise – Feuerwehrstreit wird politisches Problem“, 13.03.2026
- Taucha Kompakt: „Feuerwehr künftig Chefsache: Stadt Taucha zieht Konsequenzen“, März 2026
- Stadt Taucha: „Stadtverwaltung nimmt organisatorische Anpassung vor“, 17.03.2026
- SPIEGL TV: „Geblitzt im Feuerwehreinsatz“, Ein SPIEGEL-TV-Film von Adrian-Basil Mueller, 09.05.2026
- Auto Motor Sport: Geblitzter Retter wehrt sich vor Gericht, 12.05.2026
- Taucha Kompakt: „War es Erpressung? Feuerwehr-Fachautor kritisiert Tauchas Bürgermeister heftig“, 20.05.2026
- 1 Fischer, Ralf: Sachsen: fehlerhafte rechtliche Wertung von Sonderrechten. In: Brandschutz / Deutsche Feuerwehr-Zeitung, 5/2026, S. 382–384.
- Leipziger Volkszeitung: Neue Posse im Rathaus Taucha: Fragwürdige Methoden nach Fernsehbericht zu Feuerwehreklat, 23.05.2026
- Taucha Kompakt: Freispruch für Ray Lange: Amtsgericht kassiert Bußgeldbescheid der Stadt Taucha, 9.06.2026
- DPA Sachsen (über ZEIT.de): Gericht kippt Bußgeld für geblitzten Feuerwehrmann, 9.06.2026
- Taucha Kompakt: Ungültiges Tempo-30-Schild, kein Anspruch auf Rückerstattung, 9.06.2026
Link kopieren
Link mailen
Auf Facebook teilen
Auf X teilen
Auf LinkedIn teilen